Nicht selten weicht der "gefühlte" Wert eines Unternehmens durch den Inhaber von einem, nach mathematischen Methoden, ermittelten Wert ab. Die Bewertung von Unternehmen, unter Anwendung moderner Bewertungsmethoden, ist ein weiterer Leistungsbereich der Ruschel Audit & Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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Im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung sind wir nicht nur als Gutachter im Auftrag von Gerichten bei der Wertfindung von Gesellschaftsanteilen gefragt. Auch bei der Übertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen, z.B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge, sind Bewertungsgutachten häufig unverzichtbar. Nicht zuletzt sind Unternehmensbewertungen auch für steuerliche Zwecke (Erbschaft-/Schenkungsteuer) notwendig, um eine optimale Gestaltungsberatung anbieten zu können.
Unternehmenswerte werden heute häufig mit Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei kommen den zukünftig zu erwartenden Erträgen des Unternehmens eine besondere Bedeutung bei der Wertermittlung zu. Eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode ist das Ertragswertverfahren nach IDW Standard S1.
Insbesondere für steuerliche Zwecke kann auch ein vereinfachtes Ertragswertverfahren nach Bewertungsgesetz zur Anwendung kommen.
Weitere Bewertungsmethoden sind z.B. DCF-Verfahren (Discounted Cashflow) oder Multiplikatorverfahren.