Sonderprüfungen / weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen
Neben der gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfung bietet die Ruschel Audit & Consulting GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ebenfalls verschiedenste Arten von Sonderprüfungen an.
Ob eine solche Sonderprüfung notwendig ist, kann durch das Gesetz begründet sein (z.B. Aktiengesetz) oder durch die freiwillige Entscheidung der Geschäftsleitung.
Der Anteil der Sonderprüfungen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Die hierzu zählenden und von uns durchgeführten Prüfungen umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:
- Prüfung von Maklern, Bauträgern und Finanzdienstleistern (MaBV)
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (IDW PS 720)
- Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
- Verwendungsnachweissprüfung / Prüfung nach Ablauf der Zweckbindefrist
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Prüferische Durchsicht / Review von Jahresabschlüssen (IDW PS 900)
- Ordnungsmäßigkeitsprüfung
- Unterschlagungsprüfung
- Prüfung von Gemeinkostensätzen

Dies ist ein Ausdruck der Internetseite:
https://www.ruschel-wirtschaftspruefung.de/sonderpruefung_Sonderpruefungen--weitere-betriebswirtschaftliche-Pruefungen.htmlDatum & Uhrzeit: 08.02.2023 || 21:14:00 Uhr
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