Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wie die Ruschel Audit & Consulting GmbH, müssen sich regelmäßig einer externen Qualtitätskontrollprüfung (peer review) unterziehen. Im Rahmen dieser Prüfung werden die bei uns angewandten Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung entsprechend § 57a WPO überprüft. Das Ergbnis der Prüfung wird der Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer übermittelt.
Unser Qualitätssicherungssystem wurde zuletzt im Jahr 2017 erfolgreich überprüft: